Steuererklärung kinderleicht

Formblitz erleichtert das alljährliche Rechnen

SteuererklärungAlle Jahre wieder der gleiche Stress: die Einkommensteuererklärung. Pünktlich zum Jahresbeginn quält einen das Finanzamt mit Fragen zum Bruttoverdienst, zu den Sozialabgaben und zu anderen Dingen, die man im Alltag gern verdrängt. Doch sollte man diese Mühen nicht scheuen – denn wer arbeitet und die Finanzen des Staates mehrt, hat auch Kosten, die er steuersparend geltend machen kann. Verschenken Sie also nicht Ihr Geld ans Finanzamt und an teure Steuerberater. Das Online-Portal Formblitz hilft dabei: Dank intelligenter Formulare wird jede Steuererklärung zum Kinderspiel.

Die Vorlagen sind kostenlos und entsprechen den amtlichen Vorgaben, können bequem am Computer ausgefüllt werden und enthalten Berechnungs- und Eingabehilfen, die einen durch die Seiten führen. Komplizierte Berechnungen, wie die beruflich bedingten Heimfahrten, werden ebenso selbsttätig ausgeführt wie die Saldierung von Brutto-Einkünften oder die Übertragung von Eingaben in die richtigen Spalten und Zeilen.

Das Zauberwort für die Steuererklärung im Veranlagungszeitraum 2007 heißt übrigens "Haushaltsnahe Dienstleistungen". Noch immer wissen viele Bürger nicht, dass ihnen das Finanzamt auch bei der "Hausarbeit" hilft. Denn seit letztem Jahr können selbst Lohnkosten für die Putzfrau oder für den Handwerker im Haus von der Steuer abgesetzt werden. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, dürfen in Zukunft auch klassische Modernisierungs- und Wartungsarbeiten an der Wohnung oder am Haus - etwa Kücheneinbauten oder Schornsteinfegerkosten - steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung: Es handelt sich um eine Reparatur in den eigenen vier Wänden.

Ganze 20% dieser Lohnkosten können direkt bis zu einer Obergrenze von 3.000 Euro abgesetzt werden, also maximal 600 Euro. Wichtig allerdings: Die Handwerkerrechnungen müssen genau aufgeschlüsselt sein, da sich die Absetzbarkeit auf den Arbeitslohn und nicht auf das Arbeitsmaterial bezieht. Festpreisvereinbarungen sind nicht begünstigt. Die Rechnungen müssen zwei Jahre aufbewahrt werden und auf Nachfrage zusammen mit dem Überweisungsbeleg vorgelegt werden.

››› mehr Informationen: www.formblitz.de/steuer

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