Eigentum auch schon mal eigentümlich
Wer sich eine Wohnung kaufen möchte, sollte auch die Hausgemeinschaft
unter die Lupe nehmen

Klaus Saloch
Eine einfache Rechenaufgabe – denkt man zumindest. Hat man es satt,
sich mit seinem Vermieter herumzuärgern, dann gibt es eine einfache
Lösung: Man kauft sich frei! Immer mehr Berliner wagen den Schritt
und wechseln die Fronten. Anstatt zu mieten, kaufen sie ihre Traumwohnung
und werden selber zu Eigentümern. Die Hoffnung: eine rosige, vor allem
aber auch vermieter- und damit stressfreie Zukunft. Die Rechnung ist
ohne den Wirt gemacht, denn wer sich eine Wohnung kauft, ersteht auch
ungewollt die restliche Eigentümerschaft des Gesamtwohnhauses – samt
der Übertragung bestimmter Rechte und vor allem Pflichten. Diese ergeben
sich aus den Bestimmungen zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und den
Vereinbarungen der Wohnungseigentümer untereinander. Frei nach dem
Motto „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ sollte man sich vor dem Kauf
von Eigentum über Folgendes schlau machen:
- Die Teilungserklärung
ist die Basis für den Erwerb von Eigentum, denn sie regelt die Größe
der Miteigentumsanteile an der Gesamtwohnanlage sowie Art und Umfang
von Nutzungen. Gleichzeitig enthält sie auch alle wichtigen Informationen
über den Gebrauch des Wohneigentums und Bestimmungen über die Miteigentums-
oder Gemeinschaftsordnung. Das Prekäre an der Gemeinschaftsordnung
ist, dass diese, einmal festgelegt, nur mit der Zustimmung aller Eigentümer
geändert werden kann – also fast ein Ding der Unmöglichkeit.
- Die Gemeinschaftsordnung
ist so etwas wie die Bibel für Eigentümer. Sie regelt das Verhältnis
der stolzen Wohnungseigentümer untereinander. Das geht von der Festlegung
der Stimmrechte der Eigentümer über die Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum
(z.B. Garten- und Parkplatznutzung) bis zur Nutzung der Gemeinschaftsanlagen
(z.B. Waschküche). Wer mit diesen Regeln schon auf den ersten Blick
nicht konform geht, sollte den Kauf von Eigentum an einem anderen Ort
in Erwägung ziehen.
- Die Eigentümerversammlung
ist das organisatorische Herzstück der „Wohngemeinschaft“. In gut demokratischer
Tradition tagt dieses „Parlament“ einmal im Jahr und entscheidet über
die Hausordnung, Wahl des Verwalters, die Wirtschaftsplanung, die Jahresabrechnung,
bauliche Veränderungen und größere Reparaturen. Jeder Eigentümer erhält
auch automatisch einen Sitz und eine Stimme in dieser Versammlung,
die rechtlich schon als beschlussfähig gilt, wenn mehr als die Hälfte
der Miteigentumsanteile vertreten sind. Auch wenn die Versammlung keine
Pflichtveranstaltung ist, gilt auch hier: Auch Nichtwählen ist eine
Wahl.