Welche
Versicherungen brauche ich wirklich?
Jeder Erwachsene, egal in welchem Alter und mit welchem Vermögen, sollte
zumindest die existenziellen Risiken abgesichert haben. Das heißt:
Haftpflichtversicherung und – für Berufstätige – die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was bringt das neue Versicherungsvertragsgesetz dem Verbraucher?
Durch dieses ist jetzt gesetzlich festgelegt, dass jeder Berater, Makler
oder Vermittler eine Beratungspflicht hat, das heißt, er oder sie muss
dem Verbraucher die Vor- und Nachteile verschiedener Angebote deutlich
machen sowie Alternativen aufzeigen. Außerdem besteht ab dem 1.1.2008
eine Protokollpflicht, das heißt, der Verlauf des Beratungsgespräches
muss schriftlich festgehalten werden. Der Nachteil des Gesetzes ist,
dass der Verbraucher auf diese Leistungen schriftlich verzichten kann.
Ob nun eine Welle von Verzichtserklärungen auf uns zurollt, bleibt
aber abzuwarten.
Wovor sollte ich mich hüten?
Vor allem vor mir selbst. Das Sicherste ist immer noch, sich selbst
wie ein mündiger Bürger zu verhalten und nicht ohne vorherige Informationen
aus unabhängigen Quellen einen Vertrag abzuschließen. Als objektive
und neutrale Quelle empfehle ich hier – neben den Broschüren und Beratungsangeboten
der Verbraucherzentralen – z.B. die Stiftung Warentest.
„Schutz durch Wissen“ – diese einfache Formel kann und sollte sich
jeder merken.
››› www.verbraucherzentrale-berlin.de
Die Verbraucherzentrale Berlin bietet eine persönliche halbstündige Beratung zum Preis von 20 Euro. Zusätzlich können Verbraucher sich an die kostenpflichtige Servicehotline der Zentrale wenden (1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz). Telefon: 0900-1-8877-101 (Versicherungsberatung, immer donnerstags von 14 bis 17 Uhr) oder 0900-1-8877-102 (Anlageberatung und Altersvorsorge, dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr).
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