Mit Sicherheit versichert sein!
Ohne Versicherungen geht es nicht – doch welche und wie viele machen
überhaupt Sinn?
Fünf Versicherungen sind keine Seltenheit – aber natürlich pro Kopf,
nicht Haushalt. Von den Deutschen sagt man, dass sie das am besten
versicherte Völkchen der Welt seien. Und, das muss man zugeben: Es
stimmt. Als Babys sind wir noch nicht einmal getauft aber mit Sicherheit
schon krankenversichert. Und hört man sich so in seinem Bekanntenkreis
um, fängt spätestens mit dem ersten richtigen Job die Diskussion um
die Renten-, die Lebens-, und nicht zu vergessen die Zusatzkrankenversicherung
an. Doch nicht nur Leib und Leben will bis in alle Ewigkeit versichert
sein, sondern auch alles, was das Leben im Hier und Jetzt angenehmer
macht: unser beste Freund, der Hund, unser Mobiliar genauso wie der
Grund und Boden, auf dem wir leben. Das Angebot ist unüberschaubar
und selbst als Deutscher stellt sich irgendwann die Frage, welche Versicherung
noch sinnvoll ist. Die Neue Wohnung klärt
auf:
- Die Haftpflichtversicherung
ist eine der wenigen Versicherungen, die ein absolutes „Muss“ ist.
Per Gesetz ist jeder Bundesbürger zum Schadensersatz an fremden Personen
verpflichtet. Und zwar haftet man für Schäden mit dem derzeitigen aber
auch dem zukünftigen Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch
mit dem eigenen Einkommen. Je nachdem, kann dieser Haftungsanspruch
einen damit durchaus in den finanziellen Ruin treiben, ist man nicht
versichert. Leider gibt es keine Haftpflichtversicherung, die alle
denkbaren Haftpflichtschäden deckt. Vielmehr gibt es Versicherungen
für jeweils einzelne Bereiche, die man je nach Bedarf und Notwendigkeit
abschließen kann und auch sollte: für Hundehalter oder Haus- und Grundstückseigentümer
– die Entscheidung dafür oder dagegen muss im Einzelfall getroffen
werden.
- Die Privathaftpflichtversicherung
Diese gewährt grundsätzlich Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer
und/oder von den mitversicherten Personen fahrlässig im privaten Bereich
verursacht wurden. Neu ist, dass Eltern neuerdings auch nicht mehr
für ihre Kinder (unter sieben Jahren) haften, wenn diese zum Beispiel
einen Autounfall verursachen. Dies gilt selbst im Fall der vernachlässigten
Aufsichtspflicht seitens der Eltern. Um den Abschluss dieser Versicherung
kommt keiner drum rum!
- Die Hausratsversicherung
ist für alle interessant, die einen eigenen Hausstand gegründet haben,
schützt sie einen doch vor finanziellen Problemen im Falle von großem
oder sogar Totalschaden. Versichert ist man in diesem Falle gegen Gefahren
wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Hat
man eine Wohnung oder ein Haus komplett neu eingerichtet, empfiehlt
sich eine „Hausratversicherung zum Neuwert“, was im Klartext heißt,
dass man bei oben genannten Schäden den Hausrat zum Neuwert ersetzt
bekommt. Mitversichert sind in gewissem Maße auch Fahrräder, befanden
sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in einem abgeschlossenen Raum.
Wichtig ist, zu wissen, dass die Hausratsversicherung an eine bestimmte
Adresse gebunden ist. Zieht man um, bekommt man eine zweimonatige Schonfrist,
in der der Hausrat sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung
versichert ist. Hat man danach verpasst, die neue Adresse der „alten“
Versicherung mitzuteilen, hat man kein Anrecht auf die Versicherung
mehr und sieht im Zweifelsfalle eines Diebstahls alt aus.
- Die Umzugsversicherung
schützt einen vor Schäden, die man selbst oder ein Familienangehöriger
während des Umzugs verursachen, da diese nicht in den Geltungsbereich
der privaten Haftpflichtversicherung fallen. Anders bei Personen- oder
Sachschäden, die Dritten zugefügt werden. Fällt beispielsweise ein
Möbelstück auf ein geparktes Auto, übernimmt die Haftpflichtversicherung
die Begleichung des Sachschadens. Führt eine Möbelspedition den Umzug
aus, haftet diese grundsätzlich für Schäden, die durch Verlust oder
Beschädigung des Umzugsgutes während des Transportes entstehen – jedoch
nur bis zu einer bestimmten Haftungsgrenze und in vom Spediteur definierten
Situationen. Die Begrenzung wird meist durch einen bestimmten Betrag
pro Kubikmeter Laderaum definiert. In diesen Fällen ist es sinnvoll,
eine spezielle Transportversicherung abzuschließen, die in ihrer Deckung
wesentlich über die gesetzliche Haftung hinausgeht.
››› weitere Informationen auf www.deutsche-versicherungen.info