Wohngeld: Im Notfall hilft der Staat

Mietzuschüsse durch staatliches Wohngeld entlasten Geringverdiener — Erhöhung ab Januar 2009

Wohn-Geld
Foto: Daniela Moll

Behörden gelten als undurchsichtig, schwerfällig und wenig innovativ. Der Gang aufs Amt gehört deshalb für die Allermeis­ten zu den weniger beliebten Freizeitbeschäftigungen. Besonders schwer fällt der Weg zu einer Behörde, wenn man finanzielle Hilfeleistungen beanspruchen muss. Dabei sind Arbeitslosengeld, Hartz IV oder Jugendhilfe keine Großzügigkeit des Staates, sondern Rechtsanspruch des Einzelnen.

Das gilt auch für das Wohngeld. Diese staatliche Unterstützung erhalten Bürger, die wegen ihres geringen Einkommens Anspruch auf einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Eigentums haben. Gefördert werden können Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, Bewohner eines Heimes und auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern – wenn sie in diesem Haus wohnen.

Prinzipiell nicht unterstützt werden Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Hartz-IV-Empfänger. Für allein lebende Schüler, Erstauszubildende und Studenten wird Wohngeld nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gezahlt.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der in einem Haushalt lebenden Fami­lienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und dem Mietbetrag. Zuständig für den Zuschuss ist die jeweilige Wohngeldstelle. Diese prüft den Antrag anhand der Nachweise über die Vermögensverhältnisse – etwa der Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers oder der Belege zu Unterhalt und Pflegegeld. Auch eine Bescheinigung des Vermieters zum Baujahr des Hauses und der Wohnfläche ist notwendig. Wird der Antrag bewilligt, legt die Wohngeldstelle die genaue Höhe des Wohngeldes fest und zahlt den Zuschuss in der Regel für zwölf Monate.

Bis zur Bewilligung muss man jedoch noch etwas mitbringen: Geduld. Denn in vielen Berliner Bezirken dauert das Antragsverfahren mehrere Monate, die Wohngeldstellen sind überfordert und unterbesetzt. Zwar haben das alle Beteiligten erkannt, Senat und Bezirke streiten sich jedoch über die Finanzierung der zusätzlichen Stellen – ausgerechnet auf dem Rücken derer, die den Zuschuss dringend benötigen. In Berlin wurden in diesem Jahr 23.525 Antragstellern durchschnittlich 78 Euro bewilligt.

Die gute Nachricht für alle Wohngeldbezieher: Dank der Änderung des Wohngeldgesetzes durch den Bund steigt das Wohngeld mit Beginn des kommenden Jahres um rund 60 Prozent. Diese Erhöhung berücksichtigt die dras­tisch gestiegenen Heizkosten. Außerdem wird der Erhöhung der Miethöchstbeträge um 10 Prozent Rechnung getragen. Auf den Internetseiten der Berliner Senatsverwaltung für Stadt­entwicklung kann jeder selbst berechnen, ob man wohngeldberechtigt ist und wie hoch der Zuschuss zur Miete sein wird. Außerdem lassen sich dort die notwendigen Anträge ausdrucken.

Das Land Brandenburg ist da schon weiter: Hier gibt es in einigen Landkreisen Pilotprojekte, die eine Abwicklung des Wohngeldantrages über das Internet zumindest teilweise möglich machen. Dieser Service ist eines der ersten Ergebnisse der Bemühungen von Bund und Ländern um das sogenannte „E-Government“, also den Abbau von Bürokratie durch die Förderung von Online-Kommunikation zwischen Staat und Bürger. Das Ziel: Entlastung der Ämter und mehr Service für Bürger. Es wird also noch einige Zeit vergehen, bis der Gang aufs Amt komplett überflüssig sein wird.

Informationen zum Wohngeld: www.stadtentwicklung.berlin.de | www.bmvbs.de

www.umzugskompass.de

neu: zapf service app — der Umzugskalkulator für iPhone & Co.

www.immowelt.de

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