Alle Jahre wieder … kommt der Ableser, um die Zählerstände zu ermitteln. Das Problem: Die Ableser haben die gleichen Arbeitszeiten wie andere Berufstätige, kommen also bevorzugt gerade dann vorbei, wenn der normale Arbeitnehmer nicht zu Hause ist. Vor allem allein lebende Berufstätige haben häufig Schwierigkeiten, einen Termin für das Ablesen zu finden oder müssen Termine absagen. Das kann zu Irrungen und Wirrungen führen. Zur Klärung hier ein kurzer Ratgeber.
Muss der Mieter den Ableser in seine Wohnung lassen?
Ja, der Ableser muss grundsätzlich vom Mieter in die Wohnung gelassen
werden. Notfalls kann dies sogar durch Gerichtsbeschluss erzwungen
werden. Jedoch kann der Ableser nicht einfach so vorbeikommen, sondern
er muss sich ankündigen. Der Ablesetermin muss 10 bis 14 Tage
vorher angekündigt werden.
Muss der Mieter einem Nachbarn die Schlüssel geben,
damit dieser den Ableser in die Wohnung lässt?
Nein,
der Ableser muss mit dem Mieter persönlich den Termin vereinbaren.
Der Mieter kann aber, wenn er Vertrauen zu Dritten hat, den Schlüssel
an diese weitergeben, um den Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen.
Die Mieter sind grundsätzlich jedoch nicht verpflichtet, das Betreten
der Wohnung zu ermöglichen.
Der Mieter trägt die Kosten für den Ersatz-Ablesetermin?
Nein, wer den ersten Ablesetermin zum Heizkostenverbrauch nicht wahrnehmen
kann und für einen Ersatztermin zahlen soll, muss dem nicht Folge
leisten. Urlaub, Krankheit oder andere wichtige Termine können
die Anwesenheit zum ersten Zeitpunkt verhindern. Dem Mieter müssen
mindestens zwei kostenlose Termine im Abstand von 14 Tagen angeboten
werden. Wer dann immer noch nicht kann, muss für weitere Alternativen
zahlen oder notfalls Urlaub nehmen.
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