Der Ableser kommt – irgendwann

Nützlicher Ratgeber rund um das Thema: Ablesen von Zählern in Mietwohnungen

Alle Jahre wieder … kommt der Ableser, um die Zählerstände zu ermitteln. Das Problem: Die Ableser haben die gleichen Arbeitszeiten wie andere Berufstätige, kommen also bevorzugt gerade dann vorbei, wenn der normale Arbeitnehmer nicht zu Hause ist. Vor allem allein lebende Berufstätige haben häufig Schwierigkeiten, einen Termin für das Ablesen zu finden oder müssen Termine absagen. Das kann zu Irrungen und Wirrungen führen. Zur Klärung hier ein kurzer Ratgeber.

Muss der Mieter den Ableser in seine Wohnung lassen?
Ja, der Ableser muss grundsätzlich vom Mieter in die Wohnung gelassen werden. Notfalls kann dies sogar durch Gerichtsbeschluss erzwungen werden. Jedoch kann der Ableser nicht einfach so vorbeikommen, sondern er muss sich ankündigen. Der Ablesetermin muss 10 bis 14 Tage vorher angekündigt werden.

Muss der Mieter einem Nachbarn die Schlüssel geben, damit dieser den Ableser in die Wohnung lässt?
Nein, der Ableser muss mit dem Mieter persönlich den Termin vereinbaren. Der Mieter kann aber, wenn er Vertrauen zu Dritten hat, den Schlüssel an diese weitergeben, um den Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Die Mieter sind grundsätzlich jedoch nicht verpflichtet, das Betreten der Wohnung zu ermöglichen.

Der Mieter trägt die Kosten für den Ersatz-Ablesetermin?
Nein, wer den ersten Ablesetermin zum Heizkostenverbrauch nicht wahrnehmen kann und für einen Ersatztermin zahlen soll, muss dem nicht Folge leisten. Urlaub, Krankheit oder andere wichtige Termine können die Anwesenheit zum ersten Zeitpunkt verhindern. Dem Mieter müssen mindestens zwei kostenlose Termine im Abstand von 14 Tagen angeboten werden. Wer dann immer noch nicht kann, muss für weitere Alternativen zahlen oder notfalls Urlaub nehmen.

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