Gründe für einen berufsbedingten Umzug gibt es viele: Sie finden in Ihrer alten Stadt keinen Job und müssen daher eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt annehmen, Ihr Arbeitgeber versetzt Sie an einen anderen Firmenstandort oder Sie wollen einen Neuanfang wagen. Besonders Arbeitsanfänger sind heutzutage oft gezwungen, bei der Wahl ihrer Arbeitsstätte flexibel zu sein. Egal, ob aus freiwilligen Stücken oder aus unumgehbaren Gründen, ein Umzug ist immer mit Aufwand und Kosten verbunden und sollte dementsprechend gut vorbereitet und geplant werden.

Ein neuer Job! Der Umzug in die Fremde sollte aber gut geplant sein. (Foto:
www.pixelio.de/Rainer Sturm)
Für berufsbedingte Umzüge gibt es spezielle Sparmöglichkeiten, die je nach Fall die finanzielle Last erleichtern können. Grundsätzlich gilt: Fragen Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber, ob die Firma sich an den anfallenden Umzugskosten beteiligt. Oft wird diese Bereitschaft erst auf Nachfragen des Arbeitnehmers bewilligt. Im Falle einer Versetzung sollte eine Kostenbeteiligung des Unternehmens selbstverständlich sein.
Kosten steuerlich absetzbar
Weigert sich der Arbeitgeber, die Kostenbeiträge zu übernehmen, können
die anfallenden Ausgaben steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht
werden. Absetzbar sind alle Unkosten, die im Zuge eines berufsbedingten
Umzuges anfallen. Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für den
Transport, die Renovierung oder Ummeldungen. Wichtig ist hierbei die
Aufbewahrung von Belegen und Rechnungen oder aber die Recherche beim
zuständigen Finanzamt nach der aktuellen Höhe der Umzugspauschale,
die bei der nächsten Einkommensteuererklärung angegeben werden kann.
Mehr zum Thema: www.steuerzahler.de
Arbeitsagentur bezuschusst
Ist man bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet und erhält
während dieser Zeit eine Jobzusage in einer anderen Stadt, kann ein
Antrag auf finanzielle Umzugshilfe gestellt werden. Die Unterstützung
ist auf maximal 4.500 Euro begrenzt und muss im Anschluss nicht zurückgezahlt
werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Zuschüsse, die
Arbeitsagentur entscheidet von Fall zu Fall.
Ist der kostengünstige Umzug erst einmal geschafft, kann man sich
in der neuen Stadt schnell einleben und den Jobwechsel genießen.
››› www.deinumzug.de

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Langfristig geplant:
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